Lebensmittelfarbstoffe
Ganz gleich, in welcher Form – flüssig, als Pulver, als Tablette oder Malstift:
Eierfarben werden vom Gesetzgeber mit den gleichen Auflagen belegt wie Lebensmittel. Sie dürfen deshalb nur Bestandteile enthalten, die auch in Lebensmitteln zugelassen sind. Zudem unterliegen Eierfarben einer ständigen Kontrolle seitens der Lebensmittelüberwachung. Wenn beim Färben etwas Farbe durch die Eischale ins Innere dringt, macht das gar nichts. Man kann das gefärbte Eiweiß getrost mitessen.

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